der IHK DIGITAL GmbH (nachfolgend IHK DIGITAL genannt)
Stand: Juli 2024
1. Geltungsbereich, Form
1.1.
Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „AEB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der IHK DIGITAL GmbH (nachfolgend „IHK DIGITAL“ oder „Auftraggeberin“) mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere bzgl. der Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen. Die AEB gelten nur, wenn der Auftragnehmer ein Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2.
Die AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie die Geschäftsführer der IHK DIGITAL ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn die IHK DIGITAL in Kenntnis der AGB des Auftragnehmers eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos annimmt oder auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Im Übrigen gilt § 306 Abs. 2 BGB.
1.3.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung der IHK DIGITAL jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die IHK DIGITAL in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
1.4.
Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenverträge, Einzelabrufe) und Angaben in der Bestellung der IHK DIGITAL haben Vorrang vor den AEB. Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
1.5.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftragnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich abzugeben. Dies gilt auch für die Regelungen dieser Ziffer 1.5.
2. Vertragsschluss, Leistungsänderungen
2.1.
Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers erfolgen unentgeltlich und begründen für die IHK DIGITAL, soweit gesetzlich nicht zwingend vorgegeben, keine Verpflichtung. Die Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Auftragnehmer die IHK DIGITAL zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
2.2.
Im Falle, dass der Auftragnehmer als Unterauftragnehmer im Namen und für Rechnung der IHK DIGITAL für Kunden der IHK DIGITAL Leistungen ausführt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die IHK DIGITAL und deren Kunden auf Verlangen über den Stand der Auftragsdurchführung zu unterrichten und Zwischenergebnisse mitzuteilen. Darüber hinaus können die IHK DIGITAL und ihre Kunden jederzeit Einsicht in die entsprechenden Unterlagen/Dokumentationen und Arbeitsergebnisse nehmen.
2.3.
Änderungen des Vertragsinhalts, wie z. B. des Liefer- und Leistungsumfangs, die sich aus Sicht des Auftragnehmers als erforderlich erweisen, wird der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich vor deren Umsetzung unter Mitteilung etwaiger entstehender Mehraufwendungen anzeigen. Änderungen sowie deren Umsetzung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IHK DIGITAL.
2.4.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die beauftragten Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu erbringen. Änderungswünsche der IHK DIGITAL wird der Auftragnehmer innerhalb von 7 Kalendertagen ab Anzeige auf ihre Machbarkeit und mögliche Konsequenzen hin überprüfen und der IHK DIGITAL das Ergebnis schriftlich mitteilen. Dabei sind insbesondere Auswirkungen auf die technische Ausführung, Kosten und den Terminplan aufzuzeigen.
3. Lieferbedingungen, Bestimmungsort
3.1.
Die Lieferungen von Waren erfolgt DDP (geliefert verzollt gemäß Incoterms® 2020) an dem von IHK DIGITAL genannten Bestimmungsort.
3.2.
Ist in der Bestellung kein Bestimmungsort genannt, so gilt als Bestimmungsort der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Hauptsitz der IHK DIGITAL.
4. Einsatz von Subunternehmen
4.1.
Der Einsatz von Subunternehmern zur Vertragserfüllung oder deren Austausch bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IHK DIGITAL. Die Subunternehmer müssen nachweislich über die Qualifikation verfügen, die für die im Auftrag festgelegten Aufgaben notwendig ist. Das Qualifikations-Profil des Auftragnehmers oder seines Erfüllungsgehilfen ist vor Antritt der Tätigkeit der Auftraggeberin vorzulegen und von dieser genehmigen zu lassen.
4.2.
Im Falle des Einsatzes Dritter hat der Auftragnehmer diese im gleichen Umfang wie im Vertragsverhältnis zur IHK DIGITAL auf Datenschutz, Geheimhaltung, Informationssicherheit oder auf die Einhaltung von Compliance-Regelungen zu verpflichten, wobei die maßgeblichen Vereinbarungen dem Dritten in Textform oder Schriftform mit der Unterstützung der IHK DIGITAL zur Verfügung zu stellen sind. Auf Anforderung sind der IHK DIGITAL die entsprechenden Verpflichtungserklärungen schriftlich vorzulegen.
4.3.
Wenn der Auftragnehmer die Leistung selbst nicht mehr erbringen kann und auf einen von der IHK DIGITAL freigegebenen Subunternehmer verlagert oder den von ihm eingesetzten Subunternehmer austauscht, so geht ein durch den Wechsel entstehender etwaiger Mehraufwand zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Preisstellungs- und Zahlungsbedingungen
5.1.
Der Preis schließt alle Leistungen, Nebenleistungen und -kosten des Auftragnehmers, insbesondere Reisekosten – und -zeiten, Spesen, Verpackungs- und Transportkosten, Zölle, Abgaben, ausländische Steuern oder sonstige Kosten einer Einfuhr aus Anlass des Vertrags/der Bestellung sowie Versicherungssteuer mit ein (Nettopreis). Die gesetzliche Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten und gesondert auszuweisen.
5.2.
Der Auftragnehmer wird für alle Steuern und sonstigen Abgaben verantwortlich sein, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen an die IHK DIGITAL anfallen, einschließlich z. B. Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Versicherungsteuer oder andere ähnliche Abgaben. Die IHK DIGITAL hat das Recht, vom Auftragnehmer einen Nachweis darüber zu verlangen, dass die Steuern und/oder sonstigen Abgaben ordnungsgemäß entrichtet wurden. Sollte die IHK DIGITAL dennoch aufgrund von steuerrechtlichen Anforderungen die Steuerschulden tragen müssen (z.B. als Steuerschuldner oder als Haftender), hat sie das Recht, vom Auftragnehmer eine Freistellung von der Zahlungsverbindlichkeit bzw. eine Erstattung der gezahlten Steuern zu verlangen.
5.3.
Die Vereinbarung von Preisanpassungsklauseln ohne Einhaltung des Schriftformerfordernisses ist ausgeschlossen.
5.4.
Der Auftragnehmer erstellt über jede Bestellung eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung. Entsprechende Leistungsnachweise über Art und Umfang der Leistungserbringung (Stundennachweise, Lieferscheine, Frachtbriefe etc.) sind beizufügen.
5.5.
Die Rechnungstellung hat in Papierform ausschließlich an den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Hauptsitz der IHK DIGITAL zu erfolgen. Die Rechnungsstellung per Mail hat ausschließlich im PDF-Format an die folgende Mailadresse zu erfolgen: finanzen@ihkdigital.de.
5.6.
Vorbehaltlich der Rechnungsprüfung erfolgen Zahlungen nach Leistungserbringung, Fälligkeit und Rechnungseingang innerhalb von 30 Kalendertagen. Fristbeginn ist das Rechnungseingangsdatum bei der vorgenannten Rechnungseingangsstelle. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn der Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei der Bank der IHK DIGITAL eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken ist die Auftraggeberin nicht verantwortlich.
5.7.
Die IHK DIGITAL behält sich vor, beim Verstreichen der zur Rechnungsabgabe festgesetzten Frist die eingereichten Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 60 Kalendertagen nach Eingang zu zahlen. Verzögert sich die Rechnungsstellung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann er eine Verlängerung der Abgabefrist bei der IHK DIGITAL beantragen.
5.8.
Wird der Zahlungsverkehr des Auftragnehmers über das Ausland abgewickelt, gehen die dafür anfallenden Entgelte/Gebühren zu seinen Lasten.
6. Informationspflicht des Auftragnehmers
6.1.
Sofern der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung abweicht, wird er die IHK DIGITAL ausdrücklich darauf hinweisen.
6.2.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die IHK DIGITAL über Lösungen, die in Abweichung zur vereinbarten Leistung ökonomisch oder technisch besser geeignet sind, zu informieren und der IHK DIGITAL diese anzubieten.
6.3.
Sobald der Auftragnehmer erkennt, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig einhalten kann, hat er die IHK DIGITAL unverzüglich und unter Angabe der Gründe darüber zu unterrichten.
7. Überprüfung
Die IHK DIGITAL ist berechtigt, die Vertragsausführung durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Dazu kann die IHK DIGITAL Einblick in alle relevanten Unterlagen des Auftragnehmers nehmen. Ist darüber hinaus eine Besichtigung der Räume oder Produktionsstätten des Auftragnehmers erforderlich, wird sich die IHK DIGITAL vorab beim Auftragnehmer für einen Termin anmelden.
8. Unterlagen, Werkzeuge, Arbeitsmittel
8.1.
Abbildungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produkt- oder Projektbeschreibungen und sonstige Unterlagen der IHK DIGITAL oder deren Endkunden verbleiben in deren Eigentum. Sie sind ausschließlich für die Erbringung der vertraglichen Leistung zu verwenden und einschließlich gegebenenfalls angefertigter Kopien nach Vertragserfüllung unverzüglich und unaufgefordert an die IHK DIGITAL zurückzugeben. Etwaige Urheberrechte der IHK DIGITAL oder deren Endkunden bleiben vorbehalten.
8.2.
Dritten dürfen die Unterlagen ohne vorherige Zustimmung der IHK DIGITAL nicht zugänglich gemacht werden.
9. Verpackung
Der Auftragnehmer ist zur unentgeltlichen Rücknahme und fachgerechten Abholung und Entsorgung von Verpackungsmaterial verpflichtet. Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis über die gesetzeskonforme Entsorgung vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach ist die IHK DIGITAL berechtigt, die Abholung und Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen.
10. Termine, Verzug und Verzugsschadensersatz
10.1.
Die mit der IHK DIGITAL vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindliche Vertragsfristen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die IHK DIGITAL unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
10.2.
Vorzeitige Lieferungen oder Leistungen sowie jede Teillieferung oder Teilleistung bedürfen zudem der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IHK DIGITAL.
10.3.
Erbringt der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit und kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der IHK DIGITAL nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelung in Ziff. 10.4 bleibt unberührt.
10.4.
Ist der Auftragnehmer in Verzug, kann die IHK DIGITAL – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz ihres Verzugsschadens i. H. v. 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware bzw. zu erbringenden Leistung. Der Nachweis, dass ein höherer Schaden entstanden ist, bleibt ihr vorbehalten. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der pauschalierte Verzugsschadensersatz kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt. Der pauschalierte Ersatz des Verzugsschadens ist auf einen etwaigen Schadenersatzanspruch anzurechnen.
11. Gefahrenübergang, Abnahme, Mängeluntersuchung
11.1.
Für den Übergang der Gefahr und des Eigentums gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
11.2.
Die Lieferung herzustellender oder zu entwickelnder Leistungen bedarf der schriftlichen Abnahme durch die IHK DIGITAL. Mit der Abnahme erfolgt der Gefahrübergang. Eine konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme der Leistung durch die IHK DIGITAL ist ausgeschlossen.
11.3.
Im Übrigen geht bei Lieferungen die Gefahr mit dem Eintreffen der Lieferung an den Erfüllungsort und Gegenzeichnung des Lieferscheins durch eine von der IHK DIGITAL zur Vertretung ermächtigten Person auf diese über. Die IHK DIGITAL prüft die Leistung bei der Anlieferung lediglich hinsichtlich offensichtlicher Mängel (Identität, Vollständigkeit und Transportschäden). Im Übrigen ist die IHK DIGITAL von der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB befreit.
12. Mängelansprüche, Verjährung
12.1.
Die Rechte der IHK DIGITAL bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas Abweichendes bestimmt ist.
12.2.
Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, beginnt die Verjährung mit vollständiger Abnahme. § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB sowie § 634a BGB bleiben unberührt.
12.3.
Die IHK DIGITAL ist berechtigt, einen Mangel im Wege der Selbstvornahme zu beseitigen und Ersatz der mit der Selbstvornahme verbundenen Aufwendungen geltend zu machen, wenn eine dem Auftragnehmer gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos geblieben ist. Liegt kein Fall des § 637 BGB vor, ist weitere Voraussetzung, dass der Auftragnehmer den Mangel zu vertreten hat.
13. Produkthaftung
13.1.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, soweit er für einen Schaden nach dem Produkthaftungsgesetz verantwortlich ist, die IHK DIGITAL von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen.
13.2.
Darüber hinaus hat die IHK DIGITAL Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten und Aufwendungen, die ihr in diesem Zusammenhang entstehen.
13.3.
Die IHK DIGITAL wird den Auftragnehmer unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen aus Produkthaftung informieren und ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer weder Zahlungen leisten noch Forderungen anerkennen.
13.4.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13.5.
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5.000.000,00 pro Schadensereignis abzuschließen und zu unterhalten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer der IHK DIGITAL eine Kopie der Versicherungspolice auszuhändigen. Satz 1 der Ziffer 13.5 gilt nicht als Haftungsbeschränkung.
14. Nutzungs- und Verwertungsrechte
14.1.
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und wenn der Auftragnehmer selbst Inhaber aller Rechte ist, räumt der Auftragnehmer der IHK DIGITAL das unwiderrufliche, räumlich, inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte sowie frei übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Produkten, Plänen, Zeichnungen, Grafiken, Berechnungen und sonstigen Unterlagen in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form, die den Vertrag betreffen. Die Rechte gelten für alle Nutzungsarten. Die IHK DIGITAL hat insbesondere das Recht, selbst oder durch Dritte solche Arbeitsergebnisse ganz oder in Teilen zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, sie zu verändern oder sie weiterzuentwickeln sowie sie öffentlich zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer darf Arbeitsergebnisse, Unterlagen oder Teile hieraus nur mit schriftlicher Genehmigung der IHK DIGITAL für sich selbst oder Dritte verwenden.
14.2.
Sofern Leistungen Dritter mit Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und eine Übertragung der ausschließlichen Rechte an die IHK DIGITAL nicht möglich ist, weist der Auftragnehmer die IHK DIGITAL darauf in jedem Fall vor Erstellung der Leistung hin.
15. Schutzrechte
15.1.
Wird die IHK DIGITAL von einem Dritten im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer wegen vermeintlicher patentrechtlicher, urheberrechtlicher oder sonstiger Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen, so ist der Auftragnehmer auf erstes schriftliches Anfordern der IHK DIGITAL und unbeschadet gesetzlicher Ansprüche verpflichtet, diese von Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Die Freistellungspflicht umfasst sämtliche Aufwendungen, die der IHK DIGITAL im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
15.2.
Die Verjährungsfrist für den Freistellungsanspruch beträgt drei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der IHK DIGITAL von der Schutzrechtsverletzung. Im Übrigen verjährt der der Freistellungsanspruch in fünf Jahren von seiner Entstehung an.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1.
Ein verlängerter, weitergeleiteter, erweiterter oder nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers an den bestellten Waren wird von der IHK DIGITAL nicht anerkannt.
16.2.
Nimmt die IHK DIGITAL ein durch Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Auftragnehmers auf Eigentumsübertragung an (einfacher Eigentumsvorbehalt), erlischt der Eigentumsvorbehalt spätestens mit der Kaufpreiszahlung für die Ware.
17. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
17.1.
Der Auftragnehmer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
17.2.
Der Auftragnehmer hat nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht.
17.3.
Abtretungen von Forderungen gegen die IHK DIGITAL bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IHK DIGITAL die diese nicht unbillig verweigert.
18. Vertragsbeendigung
18.1.
Die Kündigung des Vertrages bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die IHK DIGITAL kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
18.2.
Im Falle der Kündigung besteht unbeschadet der sonstigen Rechte der IHK DIGITAL lediglich Anspruch auf Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, die für die IHK DIGITAL verwertbar sind, anhand eines gültigen Leistungsnachweises.
19. Geheimhaltung, Referenz
19.1.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen des gegenseitigen Vertrages bekannt gewordenen kommerziellen, wissenschaftlichen, technischen und sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus anderen Gründen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse eindeutig erkennbar sind, sowie die Unterlagen der IHK DIGITAL oder deren Endkunden geheim zu halten und alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und unberechtigte Verwertung durch Dritte zu verhindern. Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitnehmern, Vertretern und Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.
19.2.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, soweit die Information oder Dokumentation dem Auftragnehmer vor der Mitteilung nachweislich bekannt war, der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung oder Verschulden des Auftragnehmers bekannt oder allgemein zugänglich wird oder aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung veröffentlicht werden muss. Soweit rechtlich zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
19.3.
Die Geheimhaltungspflicht des Auftragnehmers besteht während der Dauer des Vertrages und für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren ab Beendigung des Vertrages.
19.4.
Der Auftragnehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der IHK DIGITAL berechtigt, in Pressemitteilungen oder sonstigen Veröffentlichungen über den Vertragsinhalt zu berichten oder die IHK DIGITAL als Referenz zu benennen.
20. Datenschutz
20.1.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) zu beachten und umzusetzen.
20.2.
Sofern der Auftragnehmer als Teil der beauftragten Leistung personenbezogene Daten der IHK DIGITAL oder deren Endkunden verarbeitet, wird der Auftragnehmer mit der IHK DIGITAL zusätzlich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO abschließen.
20.3.
Falls der Auftragnehmer oder einer seiner Subunternehmer diese Daten außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, wird der der Auftragnehmer dies im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung gesondert angeben und ein angemessenes Datenschutzniveau unter Verwendung der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission in ihrer jeweils gültigen Fassung sicherstellen.
20.4.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu erheben, zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen und hierfür sowie danach nur zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu speichern.
20.5.
Den Datenschutzbeauftragten der IHK DIGITAL sind auf Verlangen alle geforderten Auskünfte zu erteilen, ggf. den Datenschutz über ein Datenschutzkonzept nachzuweisen und geforderte Unterlagen zu übergeben.
21. Vertragssprache, Gerichtsstand, anwendbares Recht
21.1.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
21.2.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
21.3.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.